Im Rahmen der GuKG Novelle 2016 wurde festgelegt, dass in den Berufsbildern der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz40 Stunden in 5 Jahren Fortbildungspflicht vorgeschrieben sind. Im Berufsbild der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege sind als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger innerhalb von 5 Jahren 60 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
1 Fortbildungsstunde laut GuKG
= 2 ÖGKV PFP
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Nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildungen können Sie die Teilnahmebestätigung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.