Vor etwa zwölf Jahren beschloss die Europäische Union eine neue Arbeitszeitrichtlinie, die auch die Arbeitszeit der angestellten Spitalsärzte betrifft. Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union dazu verpflichtet, diese Arbeitszeitrichtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen.
Deshalb verabschiedete das Parlament eine neue Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist.
Diese Novelle beschränkt die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit von Spitalsärzten auf 48 Stunden und schreibt längere Ruhezeiten vor. Sie erzeugte breite Unruhe in der Ärzteschaft. Seit Jänner verhandeln die betroffenen Akteure, um die Spitäler vor einem Kollaps zu bewahren, denn die Spitalsärzte sind nun einige Stunden weniger verfügbar.
Ein Ärztemangel? Vor allem die Wiener Spitäler, speziell das AKH, dominierten bislang die öffentliche Diskussion. Berichtet wurde vor allem von Engpässen, Kapazitätenreduktionen, Operationsaufschiebungen und Bettensperren.
Experten nehmen in der Reportage Stellung und zeigen auf, dass die Ursachen des Ärztemangels mannigfaltig sind und das österreichische Gesundheitssystem nur durch umfassende Strukturreformen leistungsstark erhalten werden kann.
Mit dabei sind
- Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres
Präsident der Ärztekammer Wien - Dr. Christoph Reisner
Präsident der Niederösterreichischen Ärztekammer - OA Dr. Wolfgang Weismüller
Personalvertreter der Ärzte des Wiener Krankenanstaltenverbundes und Mitglied der Kurie für angestellte Ärzte der Ärztekammer Wien - Univ. Prof. Dr. Gnant
Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie am AKH Wien - Ursula Frohner
Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes